Der Präsident des Bund Deutscher Karneval (BDK) und der für ihn zuständige Direktor der GEMA haben vorsorglich für die kommende Kampagne / Session die nachfolgende Angemessenheitsregelung – auch für die durch Behörden veranlassten CORONA – Auflagen bei Veranstaltungen in Räumen erweitert und verhandelt.