Liebe Freundinnen und Freunde des karnevalistischen Tanzsports im Bund Deutscher Karneval e.V.
Die Corona-Pandemie stellt unser karnevalistisches und sportliches Ehrenamt vor immense Herausforderungen und hat inzwischen für viele Kinder und Jugendliche zum Teil erhebliche psychische Auswirkungen. Über 20 Monate nicht richtig trainieren oder sich auf Turnieren messen zu können, geht an die Substanz der Vereine und Gruppen. Dennoch muss klar sein, dass wir innerhalb unseres Verbandes und gemeinsam alles dafür tun müssen, den karnevalistischen Tanzsport zu ermöglichen und zu stabilisieren. Daran arbeiten alle Verantwortlichen im BDK mit Hochdruck.
Der Geschäftsbereich 5 „Tanzwesen“ des BDK und der Tanzturnierausschuss weisen alle Vereine, Gruppen und Einzelaktive zugleich darauf hin, dass der § 9 unserer Tanzturnierordnung gilt. Das bedeutet, dass Vereine oder Aktive, die an Tanzturnieren von Organisationen teilnehmen, die im ideellen tanzsportlichen Wettbewerb mit dem BDK stehen, von Turnieren des BDK auf Zeit oder auf Dauer ausgeschlossen werden können.
Natürlich ist es die freie Entscheidung jedes Vereins Alternativangebote wahr zu nehmen, um seinen Aktiven das Tanzen zu ermöglichen. Wir weisen jedoch vorsorglich darauf hin, dass alle Sportlerinnen und Sportler, die beim BDK in der kommenden Saison tanzen möchten, nicht auf Turnieren anderer Verbände starten sollten.
Die Tanzturnierordnung des BDK ist eine von allen Mitgliedern einstimmig angenommene innerverbandliche Rechtsgrundlage. Wer bewusst oder unbewusst dagegen handelt, der verstößt gegen die Statuten des BDK. Der GB 5 muss und wird bei Bekanntwerden von Verstößen satzungsgemäß handeln. Das sind wir allen Tänzerinnen und Tänzern im BDK und unserer Gemeinschaft schuldig.
Lutz Scherling
Leiter GB 5 des BDK