Liebe Trainerinnen und Trainer,
die ersten BDK-Qualifikationsturniere der Saison 2022-23 liegen hinter uns. Die emotionale Begeisterung der Tänzerinnen und Tänzer nach zwei Jahren Zwangspause endlich wieder auf der Bühne zu stehen und Turniere zu erleben ist für uns alle beindruckend. Wir sind sehr optimistisch, die 50. Deutsche Meisterschaft im kommenden März erfolgreich durchführen zu können.
Aus gegebenem Anlass möchten wir auf einen Sachverhalt hinweisen, der einer Richtigstellung bedarf. Im § 18, Abs. 5, Buchstabe b) ist die lichte Höhe von Requisiten in der Disziplin V „Schautanz“ geregelt. Die überwiegende Zahl der Gruppen, die bisher in der Saison auf Turnieren waren, haben die geforderten 40 cm eingehalten und die Requisiten bzw. Stellwände entsprechend baulich gestaltet. Bei der Erläuterung im Klammertext zu dieser Regelung der aktuellen TTO hat sich ein redaktioneller Fehler eingeschlichen. Dafür bitten wir um Entschuldigung. Gemeint ist der Abstand zwischen Bühnenoberkante und der Unterkante der Requisite/Stellwand.
Um jegliche Missverständnisse auszuschließen und das Gewollte klar zu definieren, wird dieser Passus der TTO überarbeitet und korrekt neu gefasst. Bis dahin gilt, dass alle Tänzerinnen und Tänzer während des Tanzes für die Jury sichtbar und in Bewegung bleiben müssen. Die 40 cm Regelung wird nach der Neufassung weiter gelten, sodass Gruppen, die entsprechende Requisiten/Stellwände gebaut haben, keine zusätzlichen Kosten durch erneute Umbauten entstehen.
Sabine Greger TTA
Lutz Scherling GB 5