P R E S S E M I T T E I L U N G Nr. 2023-01-02

Heimatliches Brauchtum in Gefahr!?
Verbands- und Vereinsvertreter beim Innenminister von Rheinland-Pfalz

Dass Fastnachtswagen für die Umzüge zum TÜV müssen, ist nichts Neues. Dass aber das neue Polizei- und Ordnungsbehördengesetz teils sehr kostenintensive Sicherheitskonzepte für die Straßenfastnacht verlangt, hat bei den Vereinen in Rheinland-Pfalz zu Verärgerung und Unverständnis geführt. In einem Telefongespräch waren sich Innenminister Ebling und BDK-Vize Peter Krawietz einig, dass man mit einander reden müsse. So waren am 23.01.2023 die Vertreter des BDK, des RKK, von Vereinen und Kommunen ins Innenministerium geladen, um die Problematik zu besprechen.

An drei Punkten lässt der Bund Deutscher Karneval keinen Zweifel:

1. Die Sicherheit von Aktiven und Publikum steht an oberster Stelle.

2. Angesichts der demokratischen Verfassung unseres Landes kann man nicht erwarten, dass der Innenminister ein Gesetz modifiziert oder gar kassiert. Gesetze werden im Parlament verabschiedet.

3. Aufgrund von behördlichen Vorgaben darf die Existenz von Vereinen und Brauchtum nicht gefährdet werden. Deshalb ist über Ausführungsverordnungen zu reden.
Darüber hinaus muss die Rolle der Kommunen klar sein: die Sicherheitskonzepte werden von den kommunalen Behörden erstellt, was auch die Unterschiedlichkeit der jeweiligen Vereinssituation erklärt. Die Mehrheit der traditionellen Umzüge findet statt.

BDK-Präsident Klaus-Ludwig Fess machte in der Runde gegenüber dem Innenminister entsprechende Aussagen: “Wir sind nicht gegen die Sicherheitsauflagen des Landes!” Allerdings müsse im Hinblick auf die Ausführungsverordnungen und die Sicherheitskonzepte versucht werden, “an dem ein oder anderen Schräubchen zu drehen, um kurzfristig das ehrenamtliche Engagement zu unterstützen. Wenn nämlich das wegbricht, ist unser Brauchtum gefährdet!” Da man in den verbleibenden drei Wochen keine endgültigen Lösungen und langfristig wirksame Maßnahmen erreichen könne, sei es wichtig, sich nach der Kampagne erneut mit dem Minister zu treffen, um im gegenseitigen Erfahrungsaustausch Verordnungen zu entschärfen und praktikable, sprich: von den Vereinen – ob klein ob groß – leistbare Sicherheitskonzepte einzuführen. Dem stimmte der Innenminister zu. Außerdem sei es sicherlich keine übertriebene Forderung, dass die Umsetzung eines Sicherheitskonzepts auch von denen finanziert wird, die es entworfen und zur Auflage für die ehrenamtlich arbeitenden Vereine gemacht haben. Wer es nicht schon wisse, der könne von den Fußball-Profi-Vereinen lernen, dass die Frage der öffentlichen Sicherheit eine staatliche Angelegenheit sei.

Innenminister Ebling, beileibe kein Fastnachts-Theoretiker, stellte fest, dass es auch übertriebene und falsche Interpretationen des Gesetzes gegeben habe. Denn die Neuregelungen im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) gäben auch weiterhin keine konkreten Sicherheitsvorkehrungen vor. Diese müssten weiterhin vor Ort und mit Augenmaß entschieden werden. Das Ministerium werde den sehr unterschiedlichen Regelungen der kommunalen Behörden entgegensteuern, indem er kurzfristig die Ordnungsbehörden der Städte und Landkreise zu einen offenen Austausch einladen werde. Zudem seien Schulungsangebote und vereinfachte Handreichungen zu den Neuregelungen geplant, um diese leichter verständlich und “handhabbarer” zu machen — auch mit Rücksicht auf kleinere Kommunen und die ländlichen Regionen in Rheinland-Pfalz..

BDK-Präsident Fess bedankte sich in der anschließenden Pressekonferenz beim Innenminister für die Gelegenheit, die Probleme der Fastnachts- und Karnevalvereine darstellen und Bitten vortragen zu können. Man sehe zuversichtlich den weiteren Gesprächen und den daraus folgenden Verbesserungen entgegen.

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