Liebe Tanzsportfreunde, liebe Trainerinnen und Trainer,
aus gegebenem Anlass möchte ich alle Vereine, Gruppen und Einzelaktive, die an den BDK-Tanzturnieren teilnehmen nochmals eindringlich auf die Regelung der aktuell gültigen Durchführungsbestimmungen für die Turniersaison 2022/23 hinweisen. Darin heißt es:
“Alle Starter sind verpflichtet, den GEMA-Gesamtvertrag mit neuer Tarifvereinbarung Nr. 1 „Karnevalistischer Tanz“ zwischen GEMA und Bund Deutscher Karneval e.V. für die laufende Session abgeschlossen und die Gebühren bezahlt zu haben. Mit Meldung über das Meldeportal des Bund Deutscher Karneval e. V. ist dem meldenden Verein bekannt, dass bei Zuwiderhandlung bzw. fehlenden, für die Teilnahme an dem Turnier notwendigen GEMA-Vertrag gegenüber dem Ausrichter, dem BDK und der GEMA vollumfänglich haftet. Eventuell entstehende Kosten des Ausrichters durch nicht erfolgte Zahlung können in voller Höhe dem startenden Verein in Rechnung gestellt werden, welcher die GEMA-Vergütung nicht ordnungsgemäß entrichtet hat. Mit der Anmeldung zum Turnier wird dies freiwillig bestätigt.”
Ich bitte dies im eigenen Interesse und aus Fairness gegenüber unseren Ausrichter unbedingt zu berücksichtigen.
Lutz Scherling
Leiter Geschäftsbereich 5 “Tanzwesen”