Herr Heiko Mönke hat in sozialen Medien öffentlich erklärt, dass er künftig keine BDK-Turniere mehr fotografieren werde. Als Begründung führte er an, dass seine Arbeit als Fotograf angeblich als obszön, anstößig und ehrverletzend verurteilt worden sei. Hierzu möchten wir die Hintergründe erläutern und den Sachverhalt klarstellen:
Hintergrund der Regelung Zum Schutz der Teilnehmer und zur Wahrung ihrer Privatsphäre wurde, vom GB4 in Verbindung mit dem TTA des BDK, ein verbindliches Prozedere für alle Fotografen eingeführt. Ziel dieser Regelung ist es, sowohl die Intimsphäre der Teilnehmer zu schützen als auch klare und einheitliche Rahmenbedingungen für die Fotografie während der Turniere zu schaffen.
Die Regelung umfasst folgende Punkte:
1. Anmeldung und Infoschreiben Fotografen, die sich im Vorfeld beim Turnierausrichter angemeldet haben, erhalten das Infoschreiben per E-Mail zugeschickt. Dieses Schreiben muss am Turniertag unterschrieben beim Turnierausrichter abgegeben werden.
2. Unterschrift der Richtlinien Fotografen sind verpflichtet, das Infoschreiben zu unterzeichnen. Mit ihrer Unterschrift bestätigen sie die Kenntnisnahme und Einhaltung der vorgegebenen Richtlinien.
3. Abgabe des Formulars Das unterschriebene Formular wird vor Beginn des Turniers beim Turnierausrichter abgegeben. Es verbleibt dort bis zum Ende des Turniers und dient als Nachweis für die Einhaltung der Regelung.
4. Gültigkeit Diese Regelung gilt einheitlich und ausnahmslos für alle Turniere und Fotografen. Dies stellt sicher, dass Transparenz und Fairness gewährleistet sind.
Weitere Maßnahmen zur Verwaltung der Formulare Nach dem Ende des Turniers übergibt der Turnierausrichter die unterschriebenen Formulare an die zuständige Obfrau oder den zuständigen Obmann. Die Obfrau oder der Obmann leiten diese Formulare gesammelt an die Geschäftsstelle weiter. Dort werden sie bis zum Abschluss der Turniersaison sicher aufbewahrt.
Ablauf mit Herrn Mönke
• Herr Mönke äußerte den Wunsch, das Formular nicht oder nur einmal pro Saison auszufüllen, anstatt für jedes Turnier. Er begründete dies mit seinem langjährigen Bekanntheitsgrad und der Tatsache, dass er regelmäßig als Turnierfotograf tätig war.
• Der BDK entschied, an der einheitlichen Regelung für alle Fotografen festzuhalten, ohne Ausnahmen. Allerdings wurde der Vorschlag von Herrn Mönke aufgegriffen, die Prozedur zukünftig zu vereinfachen. In der Folge wurde die Regelung angepasst, sodass Fotografen künftig einmalig für die Turniersaison (gilt nicht für die Halbfinals oder das Finale) akkreditiert werden können.
• In einem telefonischen Gespräch mit dem Leiter des GB4 wurde Herrn Mönke die Regelung sowie die dahinterstehenden Gründe erklärt. Dabei wurde auch darauf hingewiesen, dass es bei der Veröffentlichung von Momentaufnahmen, insbesondere bei akrobatischen Elementen, eine besondere Sensibilität braucht. Zwar gab es in der Vergangenheit einzelne Bilder, bei denen Vorsicht geboten war, diese waren jedoch nicht als obszön oder ehrverletzend bewertet worden.
Es ist wichtig klarzustellen, dass Herr Mönke weder ein Hausverbot erhalten hat noch ihm ein offizielles Schreiben zugestellt wurde, in dem ihm untersagt wurde, weiter auf BDK-Turnieren zu fotografieren. Ebenso wenig hat der BDK seine Aufnahmen jemals als „obszön, anstößig“ oder „ehrverletzend“ bewertet.
Trotz der Anpassung der Regelung hat sich Herr Mönke entschieden, künftig keine BDK-Turniere mehr zu fotografieren. Wir bedauern diese Entscheidung, respektieren sie aber selbstverständlich. Leider war Herr Mönke nicht zu weiteren Gesprächen bereit.
Wir danken ihm für die vielen Jahre, in denen er mit seinen Fotos einen wertvollen Beitrag zu unseren Turnieren geleistet hat. Seine Aufnahmen waren stets von hoher Qualität und wurden von Teilnehmern und Zuschauern geschätzt. Abschließend möchten wir betonen, dass die neuen Regelungen im Interesse aller Beteiligten geschaffen wurden und keinerlei persönliche Diskriminierung oder Wertung seiner Arbeit darstellen.