Organisation
Der Bund besteht aus 35 Landes- und Regionalverbänden mit über 5300 Vereinen, Gesellschaften und Zünften. Sein Sitz ist Köln am Rhein. Die Geschäftsstelle erreichen Sie unter folgender Postanschrift:
Bund Deutscher Karneval e.V., Bundesgeschäftsstelle, Dürerstr. 151, 66424 Homburg-Erbach, Tel.: 06841 9937120, Mail: geschaeftsstelle@karnevaldeutschland.de
Er ist Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 KJHG.
Geführt werden aktive Mitglieder, korrespondierende Mitglieder, fördernde Mitglieder, Ehrenmitglieder und Landesverbände für karnevalistischen Tanzsport.
Der Bund gliedert sich wie folgt:
- Geschäftsführendes Präsidium (12 Mitglieder)
- Beirat zum Präsidium (35 Mitglieder)
- Präsidialtagung (jährlich)
- Hauptversammlung (alle drei Jahre mit Wahlen zum Präsidium)
Aufgaben
- Pflege des Faschings, der Fastnacht und des Karnevals auf traditions- und landsmannschaftlich gebundener Grundlage,
- beratende und unterstützende Funktion gegenüber Verbänden und Vereinen,
- Kontaktpflege zu Ministerien, Behörden, der GEMA, Bundesverband für karnevalistischen Tanzsport in Deutschland e.V. (BkT), dem Deutschen Tanzsportverband e.V. (DTV), dem Deutschen Kulturrat und dem Deutschen Musikrat, Verbänden sowie anderen Institutionen,
- Förderung des Schrifttums über das Brauchtum, Verbindung zu Presse, Rundfunk, Fernsehen und sonstigen Medien,
- Unterhaltung eines Archivs,
- Kontaktpflege zu ausländischen fastnachtlichen Organisationen,
- Bekämpfung von Auswüchsen bei der Brauchtumspflege und der Bestrebungen kommerzieller Ausnutzung,
- Verleihungen: „Kulturpreis der Deutschen Fastnacht“ und „Goldener Ehrenring des BDK“
- Einbindung der Forschung über Herkommen der fastnachtlichen Bräuche,
- Förderung und Pflege des »Deutschen Fastnachtmuseums« in Trägerschaft der Stiftung „Kulturzentrum Fasching-Fastnacht-Karneval“,
- Förderung der Jugendpflege,
- Förderung und Durchführung von Turnieren für Tanz-, Musik- und ähnlichen Darbietungen im Rahmen des Satzungszwecks,
- Lizenzausbildung und Lizenzerhalt,
- Herausgabe des offiziellen Organes des BDK „Deutsche Fastnacht“,
- Bildung von Fachausschüssen zur Erfüllung spezieller Aufgaben.
Leistungen
- Der BDK will als Bundesverband richtungsgebend tätig sein. In das Eigenleben der Gesellschaften bzw. der landschaftlich gebundenen Fastnacht wird er nicht eingreifen.
- Der BDK wendet sich gegen Auswüchse in der Fastnacht, achtet auf sach- und fachgerechte Pflege des fastnachtlichen Brauchtums und ist gegen dessen Kommerzialisierung.
- Nach der Satzung sind die angeschlossenen Vereine verpflichtet, den Faschings-, Fastnachts- bzw. Karnevalsbrauch in Deutschland nur in der kalendermäßig feststehenden Zeit zwischen Silvester und Aschermittwoch bzw. um den 11. im 11. auszuüben. Der BDK und seine Kulturpreisträger haben sich mit der Problematik auseinandergesetzt und den Vereinen mit der überarbeiteten „Ethik-Charta – Aktivitäten fastnachtlicher Vereine außerhalb der Brauchzeit“ eine klare Leitlinie vorgegeben.
- Mit allen Behörden auf kommunaler, Landes- und Bundesebene unterhält der BDK gute Beziehungen.
- Mit der GEMA hat der BDK einen Gesamtvertrag abgeschlossen und damit den Mitgliedsvereinen den Genuss ermäßigter GEMA-Gebühren verschafft.
- Die Mitgliedsvereine können sich in besonderen Rechts- und Versicherungsfragen an den BDK wenden. Es bestehen Rahmenverträge mit der ARAG, deren Konditionen die Vereine nutzen können.
- In der Frage des Jugendschutzes ist der BDK aktiv, um jederzeit eine Anpassung des gesetzlichen Jugendschutzes an die jeweilige allgemeine Lage zu erreichen.
- Der BDK ist Mitglied im Deutschen Jugendherbergswerk und stellt damit den Vereinen auf Wunsch kostenlose Gruppenkarten aus.
- Das vom BDK eingerichtete Zentralarchiv der Deutschen Fastnacht befasst sich mit der Erforschung der brauchtümlichen Grundlagen in den jeweiligen Regionen.
- Der BDK unterhält in Kitzingen/Main das offizielle Deutsche Fastnachtmuseum, das heute die bedeutendste und wissenschaftlich fundierteste Spezialsammlung seiner Art in der Welt darstellt. Es dokumentiert und belegt gegenüber der Öffentlichkeit die Entwicklung der Fastnachts- und Karnevalsbräuche als kulturhistorische Phänomene in den deutschen Landen. Sein Besuch vertieft das brauchkundliche Wissen der Mitglieder von karnevalistischen und fastnachtlichen Korporationen und stärkt dadurch deren Bewusstsein von der Verpflichtung gegenüber ihren eigenen Aufgaben im Rahmen der fastnachtlichen Arbeit in den Vereinen. Seit 1983 ist das Deutsche Fastnachtmuseum als gemeinnützige Stiftung anerkannt.
- Die Mundartpflege als Bestand heimatlichen Brauchtums wird gefördert.
- Die Mitgliedschaft im BDK erleichtert die Kontaktpflege zwischen den Vereinen, Gesellschaften und Verbänden, den wechselseitigen Austausch von Erfahrungen und die gegenseitige Unterstützung im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen.
- Durchführung von Tanzturnieren. Hier messen sich alljährlich die Solisten, Garden und Tanzgruppen der Gesellschaften aus vielen Verbänden im Wettstreit bis zur Deutschen Meisterschaft.
- Ein Bindeglied zwischen dem BDK sowie den Verbänden und Gesellschaften ist das Magazin »Deutsche Fastnacht«, das allen Gesellschaften zweimal im Jahr kostenlos zugestellt wird. Die digitale Version kann auf der BDK-Homepage aufgerufen werden. Allgemein interessierende Berichte der Verbände und Gesellschaften werden unentgeltlich veröffentlicht. Darüber hinaus dienen die Internetseiten des BDK einer schnellen Information.
- Auszeichnungen und Ehrungen: Bei 50-, 75- oder 100-jährigem Bestehen einer Gesellschaft wird auf Antrag eine Fahnenschleife überreicht. Für besondere Auszeichnungen wurden die BDK-Ehrenverdienst-Orden in Stufe 1 bis 3 und die BDK-Verdienstorden in Silber, Gold bzw. Gold mit Brillanten geschaffen. Für die Verleihung der Verdienst-Orden sind Anträge über das Mitgliederportal einzureichen bzw. zu stellen. Das BDK-Treue-Abzeichen im karnevalistischen Tanzsport bzw. für ehrenamtliches Engagement in den Sparten Gesang und gesprochenes Wort werden ebenfalls über das Mitgliederportal beantragt.
Karneval im Ausland
- Vereine im Ausland können Mitglied werden, wenn sie den Nachweis über die Pflege fastnachtlichen Brauchtums erbracht haben.
- Der BDK fördert die Beziehungen zu den Nachbarländern auch auf karnevalistischem Gebiet und unterstützt alle Bemühungen, bestehende Freundschaften zu vertiefen.
- Der BDK und damit alle ihm angeschlossenen inländischen Vereine sind auto matisch Mitglied in der »Närrischen Europäischen Gemeinschaft« NEG).