Aufgaben und Leistungen

Aufgaben

a)   Die Pflege des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings auf traditions- und landschaftsgebundener Grundlage.

b)  Die Verhinderung von Auswüchsen innerhalb der fastnachtlichen Brauchpflege sowie von Bestrebungen, die Fastnacht geschäftlich auszunutzen.

c)  Die Unterhaltung des Zentralarchives der Deutschen Fastnacht zur Erweiterung und Vertiefung des Wissens über Herkommen und Entwicklung der fastnachtlichen Bräuche und die Förderung des fastnachtlichen Schrifttums.

d)  Die Unterhaltung eines Archivs zur Erfassung, Ordnung, Sicherung und Auswertung aller dokumentarisch bedeutsamer Arbeitsunterlagen der Mitglieder.

e)  Förderung und Pflege des offiziellen Deutschen Fastnachtmuseums in Kitzingen.

f)   Verleihung eines Kulturpreises.

g)  Herausgabe des offiziellen Organes des BDK »Deutsche Fastnacht«.

h)  Bildung von Fachausschüssen zur Erfüllung spezieller Aufgaben.

i)   Förderung der Jugendarbeit und des Nachwuchses in den Vereinen.

j)   Durchführung von Tanzturnieren.

k)  Durchführung von Arbeitstagungen.

l)   Kontaktpflege zu ausländischen karnevalistischen Organisationen.

m) Kontakte zu staatlichen und kommunalen Behörden, der GEMA und anderen Institutionen.

n)  Verbindung zu Presse, Rundfunk, Fernsehen und sonstigen Medien.

Leistungen

a) Der BDK will als Dachorganisation richtungsgebend tätig sein. In das Eigenleben   der Gesellschaften bzw. der landschaftlich gebundenen Fastnacht wird er nicht eingreifen.

b) Der BDK wendet sich gegen Auswüchse in der Fastnacht, achtet auf sach- und fachgerechte Pflege des fastnachtlichen Brauchtums und ist gegen dessen Kommerzialisierung (siehe Resolution der Haupttagung 1997, veröffentlicht in der Deutschen Fastnacht Ausgabe 78).

c) Durch das Eingreifen des BDK ist der »Sommerkarneval« weitgehend verschwunden. Nach der Satzung sind die angeschlossenen Vereine verpflichtet, den Fastnachts-, Faschings- bzw. Karnevalsbrauch in Deutschland nur in der kalendermäßig feststehenden Zeit zwischen Silvester und Aschermittwoch bzw. um den 11. im 11. auszuüben. Ausnahmen bilden Stadt- und Heimatfeste, die eine besondere folkloristische Tradition in Verbindung mit dem Karneval nachweisen (siehe Sommerkarneval? Nein! Leitlinien des Bundes Deutscher Karneval e.V.).

d) Mit allen Behörden auf kommunaler, Landes- und Bundesebene unterhält der BDK gute Beziehungen.

e) Mit der GEMA hat der BDK einen Rahmenvertrag abgeschlossen und damit den Mitgliedsvereinen den Genuss ermäßigter GEMA-Gebühren verschafft.

f) Die Mitgliedsvereine können sich in besonderen Rechts- und Versicherungs fragen an den BDK wenden. Es bestehen Rahmenverträge mit der ARAG, deren Konditionen die Vereine nutzen können.

g) In der Frage des Jugendschutzes ist der BDK aktiv, um jederzeit eine Anpassung des gesetzlichen Jugendschutzes an die jeweilige allgemeine Lage zu erreichen.

h) Der BDK ist Mitglied im Deutschen Jugendherbergswerk und stellt damit den Vereinen auf Wunsch kostenlose Gruppenkarten aus.

i) Das vom BDK eingerichtete Zentralarchiv der Deutschen Fastnacht befasst sich mit der Erforschung der brauchtümlichen Grundlagen in den jeweiligen Regionen.

j) Der BDK unterhält in Kitzingen/Main das offizielle Deutsche Fastnachtmuseum, das heute die bedeutendste und wissenschaftlich fundierteste Spezialsammlung seiner Art in der Welt darstellt. Es dokumentiert und belegt gegenüber der Öffentlichkeit die Entwicklung der Fastnachts- und Karnevalsbräuche als kulturhistorische Phänomene in den deutschen Landen. Sein Besuch vertieft das brauchkundliche Wissen der Mitglieder von karnevalistischen und fastnachtlichen Korporationen und stärkt dadurch deren Bewusstsein von der Verpflichtung gegenüber ihren eigenen Aufgaben im Rahmen der fastnachtlichen Arbeit in den Vereinen. Seit 1983 ist das Deutsche Fastnachtmuseum als gemeinnützige Stiftung anerkannt.

k) Die Mundartpflege als Bestand heimatlichen Brauchtums wird gefördert.

l) Die Mitgliedschaft im BDK erleichtert die Kontaktpflege zwischen den Vereinen, Gesellschaften und Verbänden, den wechselseitigen Austausch von Erfahrungen und die gegenseitige Unterstützung im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen.

m) Durchführung von Tanzturnieren. Hier messen sich alljährlich die Solisten, Garden und Tanzgruppen der Gesellschaften aus vielen Verbänden im Wettstreit bis zur Deutschen Meisterschaft.

n) Ein Bindeglied zwischen dem BDK und den Verbänden und Gesellschaften ist die Zeitschrift »Deutsche Fastnacht«. Sie wird allen Gesellschaften zweimal im Jahr in mehreren Exemplaren kostenlos zugestellt. Allgemein interessierende Berichte der Verbände und Gesellschaften werden unentgeltlich veröffentlicht. Darüber hinaus dienen die Internetseiten des BDK einer schnellen Information

o) Auszeichnungen und Ehrungen: Bei 50-, 75- oder 100-jährigem Bestehen einer Gesellschaft wird auf Antrag eine Fahnenschleife überreicht. Für besondere Auszeichnungen wurden das BDK-Ehrenzeichen in Gold und der BDK-Verdienstorden in Silber, Gold bzw. Gold mit Brillanten geschaffen. Für die Verleihung des Verdienst-Ordens sind Anträge über den Regionalverband einzureichen bzw. zu stellen. Das BDK-Treue-Abzeichen im karnevalistischen Tanzsport wird direkt beim BDK beantragt

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