Tanzsport

Tanzturnier-Ausschuss

Neben all seiner Arbeit um den karnevalistischen Tanzsport mit offizieller Anerkennung dieser Disziplin durch den Deutschen Olympischen Sportbund hat der Tanzturnier-Ausschuss dafür zu sorgen, dass
einerseits unser Brauchtum gepflegt und andererseits der Sport gefördert wird
Wünsche der Turnierteilnehmer, -ausrichter und -besucher berücksichtigt werden
über die sportlichen Höchstleistungen stets die Gesundheit der Aktiven gesetzt wird
Dem Tanzturnier-Ausschuss obliegt beispielsweise
die Aufsicht über die einheitliche Anwendung der Tanzturnierordnung (TTO) bei den unter diesen fallenden Turnieren
die Auslegung der TTO in Abstimmung mit dem GB 4, sowie die fachliche Beratung des Präsidiums des BDK
Beratung und Beschluss über die ihm nach der TTO zugewiesenen Aufgaben, hierzu zählen insbesondere die Wertungsrichtlinien, die Turnierplanung, der Einsatz der Obleute und Juroren
Ausbildung von Juroren
Erlass und die Änderung von Durchführungsbestimmungen für BDK-Turnierausrichter

  • einerseits unser Brauchtum gepflegt und andererseits der Sport gefördert wird
  • Wünsche der Turnierteilnehmer,  -ausrichter und -besucher berücksichtigt werden
  • über die sportlichen Höchstleistungen stets die Gesundheit der Aktiven gesetzt wird