BDK Auszeichnungen

Verdienstorden und Abzeichen

Im Bereich der Verdienstorden des BDK würdigt der BDK herausragendes ehrenamtliches Engagement im Präsidium oder in den Ausschüssen des BDK, im Vorstand eines Landes- oder Regionalverbands, einer angeschlossenen Gesellschaft oder durch eine außerordentlich lange Mitgliedschaft.
Verliehen wird der Orden in den Stufen Silber, Gold und Gold mit Brillianten. Zusätzlich gibt es Ehrenabzeichen für langjährige ehrenamtliche Karnevalistinnen und Karnevalisten sowie Abzeichen für lange Treue im karnevalistischen Tanzsport, im gesprochenen Wort und im Gesang.
Eine Übersicht über die Orden und Abzeichen sowie die jeweiligen Verleihungsvoraussetzungen und Preise finden Sie hier. Anträge zur Verleihung dieser Orden, Ehren- und Treueabzeichen können ausschließlich über das Mitgliederportal gestellt werden.

Stufen

Das geschäftsführende Präsidium des BDK hat die Stiftung eines VERDIENSTORDENS DES BDK beschlossen.

Der Verdienstorden wird in 4 Stufen verliehen, und zwar:

a) Stufe 1 in Silber
b) Stufe 2 in Gold
c) Stufe 3 in Gold mit Brillanten
d) Stufe 4 Stern mit Brillanten

Zu allen Orden wird eine künstlerisch gestaltete Urkunde verliehen.

Voraussetzung für die Verleihung

Der Verdienstorden des BDK wird unter nachstehenden Voraussetzungen verliehen:

Stufe 1 in Silber

  1. eine mindestens 11-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des BDK,
  2. eine mindestens 11-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand eines Regionalverbandes,
  3. eine 25 Jahre währende, ununterbrochene Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft, wenn innerhalb dieser Zeit eine mindestens 11-jährige Tätigkeit im Vorstand der Gesellschaft nachgewiesen ist,
  4. für 30-jährige Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft.

Stufe 2 in Gold

  1. für 25- jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des BDK,
  2. für 25- jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand eines Regionalverbandes,
  3. für 25- jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft,
  4. für 40- jährige Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft.

Stufe 3 in Gold mit Brillanten

  1. für 40- jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des BDK,
  2. für 40- jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand eines Regionalverbandes,
  3. für 40- jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft,
  4. für 50- jährige Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft.

Stufe 4 Stern mit Brillanten

für 60- jährige Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft

Anträge auf Verleihung

Anträge auf Verleihung des Verdienst Ordens des BDK sind vom Antragsteller ausschließlich über das Mitgliederportal mit ausreichender Begründung bis spätestens 6 Wochen vor dem vorgesehenen Verleihungstermin zu beantragen. Antragsteller kann nur ein Mitgliedsverein des BDK sein.

Über die Verleihung entscheidet der zuständige Landes- oder Regionalverband und abschließend das geschäftsführende Präsidium des BDK.

Antrag

Kosten

Die Kosten des Ordens, der Anstecknadel, der Schatulle und der Urkunde sind vom Antragsteller zu übernehmen. Nach Genehmigung des Landes- oder Regionalverbandes geht automatisch eine Rechnung an die im Mitgliederportal hinterlegte eMail-Adresse.

Verleihung

Die Verleihung des Ordens mit der Urkunde erfolgt durch den Präsidenten des Antrag-stellenden Regionalverbandes bzw. dessen Beauftragten.
In Ausnahmefällen wird die Verleihung durch einen vom Präsidenten des BDK ernannten Beauftragten übernommen.

Ordensbuch

Für den Verdienstorden wird ein Ordensbuch beim BDK angelegt, in welchem die Namen der Ordensträger in numerischer Reihenfolge eingetragen werden.

Treueabzeichen in den Sparten Gesang und gesprochenes Wort

Stufen

Den Ansporn zu langfristigem Engagement in den Mitgliedsvereinen würdigt der Bund Deutscher Karneval e.V. mit besonderen Auszeichnungen und verleiht das BDK Treueabzeichen in den Sparten Gesang und gesprochenes Wort an alle aktiven Karnevalisten, die sich in den karnevalistischen Programmen der Mitglieds-vereine durch Gesang oder Wortbeiträge einbringen.

Es wird unterteilt in die Stufen:
a) Stufe 1 in Bronze
b) Stufe 2 in Silber
c) Stufe 3 in Gold
d) Stufe 4 in Gold mit Brillanten

Voraussetzung für die Verleihung

Das BDK Treueabzeichen wird unter nachstehenden Voraussetzungen verliehen, dabei sind auch Tätigkeiten in mehreren Vereinen nacheinander zu berücksichtigen.

Die wahrheitsgemäße Beantragung bzw. die Überprüfung des Wahrheitsgehaltes obliegt dem Verein, in dessen Namen die Auszeichnung vorgenommen werden soll.

Stufe 1 in Bronze

6 Jahre ununterbrochene aktive Tätigkeit im Sinne der Präambel

Stufe 2 in Silber

11 Jahre ununterbrochene aktive Tätigkeit im Sinne der Präambel

Stufe 3 in Gold

15 Jahre ununterbrochene aktive Tätigkeit im Sinne der Präambel

Stufe 4 Gold mit Brillanten

20 Jahre ununterbrochene aktive Tätigkeit im Sinne der Präambel

Anträge auf Verleihung

Anträge auf Verleihung des BDK-Treue-Abzeichens sind vom Antragsteller ausschließlich über das Mitgliederportal mit ausreichender Begründung bis spätestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Verleihungstermin zu beantragen. Antragsteller kann nur ein Mitgliedsverein des BDK sein. Die Kosten müssen 6 Wochen vor dem Verleihtermin auf das Konto des BDK überwiesen werden.

Nach Bezahlung erhält der Verein die Abzeichen mit Urkunden, die den jeweiligen Namen des Aktiven und des Vereins sowie die Session der Verleihung enthalten.

Die Verleihung an die Auszuzeichnenden wird vom Verein oder auf Wunsch des Vereins von einem Vertreter des zuständigen Landes- oder Regionalverbandes vorgenommen.

Ziff. 6 der Regelungen bei Ordensverleihungen gilt entsprechend.

Antrag

Kosten

Die Kosten des Ordens, der Anstecknadel, der Schatulle und der Urkunde sind vom Antragsteller zu übernehmen. Nach Genehmigung des Landes- oder Regionalverbandes geht automatisch eine Rechnung an die im Mitgliederportal hinterlegte eMail-Adresse.

Verleihung

Die Verleihung des Ordens mit der Urkunde erfolgt durch den Präsidenten des Antrag-stellenden Regionalverbandes bzw. dessen Beauftragten.
In Ausnahmefällen wird die Verleihung durch einen vom Präsidenten des BDK ernannten Beauftragten übernommen.

Ordensbuch

Für den Verdienstorden wird ein Ordensbuch beim BDK angelegt, in welchem die Namen der Ordensträger in numerischer Reihenfolge eingetragen werden.

Stufen

Die BDK-Ehrenverdienstorden werden wie die Verdienstorden in drei Stufen verliehen. Mit dieser neuen Art Auszeichnung wollen wir das ehrenamtliche Engagement innerhalb eines dem BDK angehörigen Landes- und Regionalverbandes oder Vereines würdigen. Zielpersonen sind solche, die nicht unbedingt in der Vorstandsarbeit mitwirken, allerdings besondere Verdienste innerhalb des Vereins geleistet haben.

Voraussetzung für die Verleihung

Der Ehrenverdienstorden des BDK wird unter nachstehenden Voraussetzungen verliehen:

Stufe 1: Ehrenmedaille

Für 20-jähriges ehrenamtliches Engagement in einem dem BDK angeschlossenen Landes- oder Regionalverband bzw. Verein.

Stufe 2: BDK-Ehrenkreuz

Für 25-jähriges ehrenamtliches Engagement in einem dem BDK angeschlossenen Landes- oder Regionalverband bzw. Verein.

Stufe 3: BDK-Ehrenkreuz am Bande

Für 30-jähriges ehrenamtliches Engagement in einem dem BDK angeschlossenen Landes- oder Regionalverband bzw. Verein.

Anträge auf Verleihung

Anträge auf Verleihung des BDK-Ehrenverdienstordens sind vom Antragsteller ausschließlich über das Mitgliederportal mit ausreichender Begründung bis spätestens 4 Wochen vor dem vorgesehenen Verleihungstermin zu beantragen. Antragsteller kann nur ein Mitgliedsverein des BDK sein.

Kosten

Die Kosten für Orden, Anstecknadel, Schatulle und Urkunde sind vom Antragsteller zu übernehmen. Nach Genehmigung des Landes- oder Regionalverbandes geht automatisch eine Rechnung an die im Mitgliederportal hinterlegte eMail-Adresse.

Verleihung

Die Verleihung des Ordens mit der Urkunde erfolgt durch den Präsidenten des Antrags-stellenden Landes- oder Regionalverbandes bzw. dessen Beauftragten. In Ausnahmefällen wird die Verleihung durch einen vom BDK-Präsidenten benannten Beauftragten vorgenommen.

Stufen

Die Treueabzeichen im Karnevalistischen Tanzsport werden in vier Stufen verliehen. Dabei sind auch Tätigkeiten in mehreren Vereinen nacheinander zu berücksichtigen.

Die wahrheitsgemäße Beantragung bzw. die Überprüfung des Wahrheitsgehaltes obliegt dem Verein, in dessen Namen die Auszeichnung vorgenommen werden soll.

Voraussetzung für die Verleihung

Das Treueabzeichen des BDK wird unter nachstehenden Voraussetzungen verliehen:

Bronze

6 Jahre ununterbrochene aktive Tätigkeit im Sinne der Präambel

Silber

11 Jahre ununterbrochene aktive Tätigkeit im Sinne der Präambel

Gold

15 Jahre ununterbrochene aktive Tätigkeit im Sinne der Präambel

Gold mit Brillianten

20 Jahre ununterbrochene aktive Tätigkeit im Sinne der Präambel

Anträge auf Verleihung

Anträge auf Verleihung des BDK-Treue-Abzeichens sind vom Antragsteller ausschließlich über das Mitgliederportal mit ausreichender Begründung bis spätestens 6 Wochen vor dem vorgesehenen Verleihungstermin zu beantragen. Antragsteller kann nur ein Mitgliedsverein des BDK sein.

Kosten

Die Kosten trägt der Antragsteller. Nach Bezahlung erhält der Verein die Abzeichen mit Urkunden, die den jeweiligen Namen des Aktiven und des Vereins sowie die Session der Verleihung enthalten.

Verleihung

Die Verleihung an die Auszuzeichnenden wird vom Verein oder auf Wunsch des Vereins von einem Vertreter des zuständigen Landes- oder Regionalverbandes vorgenommen.

Fahnenschleifen für Jubiläen der Landes- und Regionalverbände und der Mitgliedsvereine

Der BDK verleiht allen Landes- und Regionalverbänden sowie den Mitgliedsvereinen jeweils aus Anlass eines Vereinsjubiläums eine Fahnenschleife.
Die Schleifen werden bei 50-, 75-, 100-jährigem Bestehen und darüber hinaus für je weitere 25 Jahre verliehen. Ein Verleihungsantrag ist schriftlich über den zuständigen Landes- und Regionalverband bei der Bundesgeschäftsstelle spätestens zwei Monate vor dem Datum der Verleihung einzureichen. Der Antrag muss das Gründungsjahr des Vereins sowie die korrekte Namensbezeichnung und Schreibweise des Jubiläumsvereins enthalten. Bei unkorrekten Angaben und einer dadurch erforderlichen Neuausstellung der Fahnenschleife trägt der Antragsteller die entstandenen Kosten.
Bei einem 25-jährigen Vereinsjubiläum verleiht der BDK auf Antrag eine Urkunde.
Die Verleihung der Fahnenschleife bzw. der Jubiläumsurkunde erfolgt durch den Präsidenten des zuständigen Landes- oder Regionalverbandes. In Ausnahmefällen wird die Verleihung durch den Präsidenten des BDK selbst oder durch einen vom ihm benannten Beauftragten vorgenommen.