Absage der Turniere zur Deutschen Meisterschaft 2020 – Was tun?

BDK | 31.03.2020 | Die Corona-Pandemie beschäftigt uns alle seit einigen Wochen Tag für Tag und ist ständiges Thema in der öffentlichen und privaten Diskussion. Wer hätte im Dezember 2019 daran gedacht und mit den Folgen gerechnet, die wir leidvoll aber mit Verständnis durchleben. Erst am 31.01. 2020 rief die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die internationale Notlage aus, nachdem sich die Epidemie weltweit ausgebreitet hatte. Und erst am 11.03. 2020 wurde seitens der WHO die Epidemie offiziell zur Pandemie erklärt.

Die Konsequenzen führen in allen Bereichen unseres gesellschaftlichen Lebens zu täglichen Einschnitten. In der Konsequenz mussten wir aufgrund behördlicher Verbote die Turniere zu den deutschen Meisterschaften zwangsläufig absagen. Für die Ausrichter von zwei Turnieren in Trier und Erfurt katastrophal, weil existenzbedrohend, denn die wirtschaftlichen Belastungen in der Vorbereitung der Turniere sind enorm.

Derzeit ist die Rechtslage noch weitestgehend ungeklärt im Hinblick auf die Frage, welche rechtlichen Konsequenzen die behördlich verordnete Absage in Bezug auf die geschlossenen Verträge haben werden. In der Bundesrepublik Deutschland war unser Rechtssystem mit Auswirkungen der hier in Rede stehenden Art noch nicht konfrontiert. Die Bundeskanzlerin sprach deshalb mit gutem Grund von „einer Herausforderung, die unser Land seit dem Zweiten Weltkrieg“ noch nicht erlebt hat. So appellierte sie eindringlich an unser solidarisches Bewusstsein.

Wie die zu erwartenden ‚Streitfälle‘ in Bezug auf die Fragen, ob die Mieten trotz Absage von Veranstaltungen dennoch bezahlt oder die Verträge mit den Cateringunternehmen, mit bereits engagierten Künstlern, mit Hotel und Busunternehmen – um nur einige zu nennen – vollständig oder in erheblichem Umfang erfüllt werden müssen, letztlich entschieden werden, ist vor dem Hintergrund aller rechtlichen Schwierigkeiten noch unklar. Die Ausrichter sind in der Regel schon mit erheblichen Kosten in Vorlage getreten und mussten dazu die Erlöse aus dem Kartenvorverkauf einsetzen.

Diejenigen, die Eintrittskarten gekauft haben, dürften rein rechtlich auf der sicheren Seite stehen. Der Kaufpreis wird von den Ausrichtern zu erstatten sein, da die Veranstaltungen nicht durchgeführt werden konnten. Allerdings darf man nicht übersehen, dass die Ausrichter derzeit kaum in der Lage sind, tatsächlich die Erstattungen zu leisten, da ihnen angesichts ihrer eigenen unumgänglichen Investitionen die liquiden Mittel fehlen.

Das Problem besteht in der Tat darin, dass die Zahlungen für die Tickets zu erstatten sind, sie aber tatsächlich aus den beschriebenen Gründen nicht erstattet werden können. Niemanden trifft für diese Situation eine Schuld.

Die Bundesregierung hat parteiübergreifend das Dilemma, in dem sich viele Unternehmen und Veranstalter befinden, durchaus erkannt und deshalb zunächst veranlasst, dass die derzeit maßgebliche gesetzliche kurze Frist zur Beantragung einer Insolvenz aus Corona bedingten Gründen verlängert wird, damit zunächst Lösungen gefunden werden können, um Insolvenzen zu vermeiden. Wenn nämlich ein Veranstalter oder Ausrichter die bestehenden Ansprüche nicht mehr erfüllen kann, bleibt ihm nur noch der Weg in die Insolvenz. Die Folge davon: auch alle Ticketkäufer müssen nicht nur sehr lange auf die Rückzahlung ihres Eintrittsgeldes warten, sondern werden mit großer Wahrscheinlichkeit allenfalls einen Bruchteil der verauslagten Ticketgelder zurückerhalten. Dieser Situation muss man sich bewusst sein. Was tun?

In einer Video-Konferenz am Abend des 25.03.2020 haben der BDK-Präsident, einige Mitglieder des Präsidiums, der Vorsitzende des BDK-Rechtsausschusses und Vertreter der drei betroffenen Ausrichter die Lage besprochen und Lösungsmöglichkeiten erörtert. Die Ausrichter stehen mit den Vertragspartnern in Kontakt, um verauslagte Beträge, etwa die immensen Saalmieten und Anzahlungen an Cateringunternehmen u. ä., erstattet zu bekommen und weitere bestehende Ansprüche aus abgeschlossenen Verträgen abzuwehren. Dazu braucht es einige Zeit und Anstrengung. Freilich ist völlig offen, in welchem Umfang dies letztlich gelingen wird. Darüber hinaus werden Möglichkeiten von Entschädigungen und staatlicher Hilfe geprüft und gegebenenfalls beantragt.

Sollte es gelingen, die drohende Insolvenz abzuwenden, was aus Sicht aller Beteiligten wünschenswert ist, dann werden auch die Erwerber von Eintrittskarten soweit wie nur irgend möglich ihre Erstattung bekommen, nachdem sie ihre Ansprüche mit entsprechenden Belegen übersendet haben.

Die Situation der Ausrichter ist kompliziert und von Unsicherheiten geprägt. Sie bereitet den unmittelbar Betroffenen und ihren Unterstützern schlaflose Nächte. Natürlich sind sie nicht die einzigen, denen die Existenzbedrohung ungeheuren Stress bereitet. Deshalb bitten auch der BDK-Präsident und die Mitglieder des Präsidiums alle diejenigen, die Anspruch auf Rückzahlung haben, den Druck auf die Ausrichter nicht durch ungeduldiges Drängeln per Mail und Telefonanruf zu erhöhen. Man braucht Zeit. Es müssen viele Gespräche geführt werden, die bei den Gesprächspartnern Einsicht, Mitgefühl und Entgegenkommen auslösen sollen. Umso mehr ist die Solidarität denen gegenüber gefragt, die sich als karnevalistische Freunde und Kollegen in einer höchst schwierigen Lage befinden und diese nach bestem Wissen und Gewissen zu bewältigen bereit sind. Natürlich kann man helfen, beispielsweise durch (teilweisen) Verzicht auf Rückerstattung oder eben auch durch Verständnis und geduldiges Abwarten. Mitleid und Bedauern allein sind keine echte Hilfe für die Betroffenen!

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