Geschäftsbereich 4 „Tanzwesen“ – Schulungen im BDK
Die Aus- und Weiterbildungen für Trainerinnen und Trainer im karnevalistischen Tanzsport des Bundes Deutscher Karneval e.V. gehören zum Geschäftsbereich 5 „Tanzwesen“.
Aus- und Weiterbildung sind eine Grundvoraussetzung für neue Ideen und Erfolg. Individuell angepasst an die Leistungsstufen der karnevalistischen Tänzer sind die Schulungen des Bundes Deutscher Karneval e.V. bewährte Gelegenheiten, die tänzerischen Leistungen zu intensivieren und für erfolgreichen Tanzsport zu verbessern.
Aus den Reihen unserer sieggewohnten karnevalistischen Tanzsportler und Meistermacher sind es die Besten, die gerne ihr Können und Wissen zur Leistungssteigerung tanzbegeisterter Schulungsteilnehmer ermitteln und lehren.
Wer wüsste wohl besser worauf es ankommt, als diese großartigen und erfolgreichen Tänzer und Trainer im BDK, die in der Verbindung von sportlichem Ehrgeiz und ihrer Leidenschaft für Fastnacht und Karneval, siegreich auf den BDK-Turnieren viel Spaß und Freude ausstrahlen? Gerne geben sie in lebendigen Trainerschulungen ihre Erfahrungen sowie auch neue Inspirationen zur Unterstützung von eigener Kreativität für Erfolge im karnevalistischen Tanzsport an alle tanzbegeisterten Garde- und Schautanztrainer weiter. Einzelne Schulungseinheiten sind dabei optimal kombiniert mit themenbezogener, turnierspezifischer Theorie durch kompetente Dozenten aus dem BDK Schulungsteam.
Übersicht der angebotenen Schulungen
Grundschulung Gardetanz (GSG)
Unterrichtseinheiten: Theorie 4 Stunden und Praxis 4 Stunden
Teilnehmer: max. 70 (35/35)
Voraussetzungen: Mindestalter 16 Jahre (im Kalenderjahr)
Theorie:
Bewertungskriterien Gardetanz
Tanzturnierordnung BDK
Motivation der Gruppe
Choreographie in der Theorie
Musikbearbeitung
Praxis:
Techniken des Gardetanzes
Spezielles Aufwärmtraining
Einführung Grundschritte Gardetanz
Variation Grundschritte Gardetanz
Erstellen kleiner Choreographie
Grundschulung Schautanz (GSG)
Unterrichtseinheiten: Theorie 4 Stunden und Praxis 4 Stunden
Teilnehmer: max 70 (35 / 35)
Voraussetzungen: Mindestalter 16 Jahre (im Kalenderjahr)
Theorie:
Bewertungskriterien Schautanz
Tanzturnierordnung des BDK
Motivation der Gruppe
Arbeitsgruppen zur Erarbeitung eines Schautanzes
Praxis:
Aufwärmtraining
Elemente / Bestandteile Aerobic
Grundelemente Jazz-Dance
Grundelemente Hip Hop
Schauspielerische Fähigkeiten
Fortgeschrittenen Schulung Gardetanz (FSG)
Unterrichtseinheiten: Praxis 7 Stunden
Teilnehmer: min. 15 / max. 30
Voraussetzungen: Grundschulung Gardetanz / letzte BDK Schulung nicht älter als 2 Jahre (Sonderregelung für das Jahr 2023: letzte BDK Schulung 2019)
Inhalte Praxis:
Allgemeines Aufwärmtraining
– warm-up
– Herz-, Kreislaufphase
– Dehn- und Kräftigungsphase
– Cool – down
Schwierigkeitsgrad:
– Einführung
– Vertanzen von Schwierigkeiten
Schrittvielfalt
– leichte und schwere Schritte
– Variationen, Kombinationen
– Arbeitsgruppen
Choreographie
– Erarbeiten einer Choreographie
– Visualisierung einer Musik
– Kreative Gardetanzgestaltung
Fortgeschrittenen Schulung Schautanz (FSS)
Unterrichtseinheiten: Praxis 7 Stunden
Teilnehmer: min. 15 / max. 30
Voraussetzungen: Grundschulung Schautanz / letzte BDK Schulung nicht älter als 2 Jahre (Sonderregelung für das Jahr 2023: letzte BDK Schulung 2019)
Allgemeines Aufwärmtraining:
– Warm – up
– Herz-, Kreislaufphase
– Dehn- und Kräftigugsphase
– Cool-down
Tanzstile:
– Folkloristisch
– Humoristisch
– Modern
Elemente des karneval. Schautanzes
Aufbau eines Schautanzes
– Drei Aufgaben für die Teilnehmer
Requisiten und Kostümveränderung
Kinderaufbauschulung (KAS)
Unterrichtseinheiten: Praxis 8 Stunden, davon ca. 2 Stunden mit Kindern
Teilnehmer: mind. 15 / max. 30
Voraussetzungen: Grundschulung Gardetanz / letzte BDK Schulung nicht älter als 2 Jahre (Sonderregelung für das Jahr 2023: letzte BDK Schulung 2019)
Inhalte:
– Aufwärmtraining für Kinder
– Pädagogik
– Rhytmik
– Gardetanz
– Schautanz
– Solisten
Aufbauschulung Solisten (ASS)
Unterrichtseinheiten: Praxis 8 Stunden
Teilnehmer: max. 30 / Trainer + Tanzpaar
Voraussetzungen: Grundschulung Gardetanz / letzte BDK Schulung nicht älter als 2 Jahre (Sonderregelung für das Jahr 2023: letzte BDK Schulung 2019)
Inhalte:
– Aufwärmtraining
– Schwierigkeiten
– Vertanzen von Schwierigkeiten
– Sprünge und Drehungen
– Schrittvielfalt
– Darstellung der Disziplin
– Choreographie
Schulung Tanzpaare (STP)
Spezialschulung Tanzpaare
Unterrichtseinheiten: Praxis 7 Stunden
Teilnehmer: max. 30 / Trainer + Tanzpaar
Voraussetzungen:
Grundschulung Gardetanz
Aufbauschulung Solisten
Inhalte:
– Aufwärmtraining speziell für Tanzpaare
– Hebungen (versch. Leistungsstufen)
– Darstellung der Disziplin Tanzpaare
Praxisschulung Solisten (PSS)
Unterrichtseinheiten: je 1 Zeitstunde pro Solist
Teilnehmer: max. 8 Solisten / Tag
Inhalte:
– je ein Theorie- und ein Praxisdozent arbeiten gemeinsam mit dem Trainer und dem Solisten / Paar am eigenen Tanz und geben Tipps, Anregungen und Verbesserungsvorschläge
Praxisschulung Gardetanz (PSG)
Unterrichtseinheiten: je 1 Zeitstunde pro Gruppe
Teilnehmer: max. 8 Gruppen / Tag
Inhalte:
– je ein Theorie- und ein Praxisdozent arbeiten gemeinsam mit dem Trainer und der Gruppe am eigenen Tanz und geben Tipps, Anregungen und Verbesserungsvorschläge
Aus den Reihen unserer sieggewohnten karnevalistischen Tanzsportler und Meistermacher sind es die Besten, die gerne ihr Können und Wissen zur Leistungssteigerung tanzbegeisterter Schulungsteilnehmer vermitteln und lehren.
Wer wüsste wohl besser worauf es ankommt, als diese großartigen und erfolgreichen Tänzer und Trainer im BDK, die in der Verbindung von sportlichen Ehrgeiz und ihrer Leidenschaft für Fastnacht und Karneval, siegreich auf den BDK – Turnieren viel Spaß und Freude ausstrahlen? Gerne geben sie in lebendigen Trainerschulungen ihre Erfahrungen sowie auch neue Inspirationen zur Unterstützung von eigener Kreativität für Erfolge im karnevalistischen Tanzsport an alle tanzbegeisterten Garde- und Schautanztrainer weiter.
Einzelne Schulungseinheiten sind dabei optimal kombiniert mit themenbezogener, turnierspezifischer Theorie durch kompetente Dozenten aus dem BDK – Schulungsteam.
Ihre Ansprechpartner:
Fachbereichleitung Praxis Anika Bornemann & Sven Burghardt
Das Anmeldungsprocedere für BDK Schulungen
- Die Anmeldungen zu BDK Schulungen erfolgen über das BDK Mitgliederportal in der Abteilung Tanzsport/ Schulungen. Es können nur Vereine Ihre Trainer anmelden die Mitglied im BDK sind.
- Die Vereine melden Ihre Teilnehmer selbst an. Dazu müssen sie im Mitgliederportal ihre Schulungsteilnehmer im Verein anlegen mit den persönlichen Daten wie: Name, Vorname, Adresse, PLZ, Wohnort, Geb. Datum, LSM (Lebensrettende Sofortmaßnahme), Voraussetzungen, E-Mail, Bild (Achtung bitte auf die Größe des Bildes achten „Passbildformat erforderlich“).
- Die Teilnahme an Grundschulungen erfordert einen 1.Hilfe Kurs (9 ÜE). Die Bescheinigung darf nicht älter als 2 Jahre sein. Wer eine Ausbildung zum Sanitäter, Krankenschwester oder dergleichen absolviert hat, braucht lediglich eine Kopie des Ausbildungsabschlusses vorzulegen. Der Führerschein ab der Klasse B ist ausreichend. Die Kontrolle wird am Tag der Schulung vom Ausrichter durchgeführt.
- Teilnehmer die das Mindestalter im Kalenderjahr nicht erfüllen, werden vom Portal nicht angenommen. (16. Lebensjahr im Jahr der Schulung).
- Der Verein (Person die gemeldet hat) sowie die gemeldete Person erhalten eine Annahmebestätigung.
- Sollten Fragen zu den Schulungen auftreten, wenden Sie sich bitte unbedingt an Ihren zuständigen Landesverband. Die Ansprechpartner der Verbände finden Sie hier!
- Das Portal ist bis zum Beginn der Schulung geöffnet und ermöglicht es dem Verein, Teilnehmer abzumelden oder zu korrigieren die aus diversen Gründen am Schulungstag anstelle von einer gelisteten Person an der Schulung teilnehmen möchten. Vor Ort können Teilnehmer nicht ausgetauscht werden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Meldeportal. Die Abmeldung erfolgt ausschließlich über den Ausrichter der Schulung (siehe Ansprechpartner der Verbände).