Absage der Turniere zur Deutschen Meisterschaft 2020 – Was tun?

BDK | 31.03.2020 | Die Corona-Pandemie beschäftigt uns alle seit einigen Wochen Tag für Tag und ist ständiges Thema in der öffentlichen und privaten Diskussion. Wer hätte im Dezember 2019 daran gedacht und mit den Folgen gerechnet, die wir leidvoll aber mit Verständnis durchleben. Erst am 31.01. 2020 rief die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die internationale Notlage aus, nachdem sich die Epidemie weltweit ausgebreitet hatte. Und erst am 11.03. 2020 wurde seitens der WHO die Epidemie offiziell zur Pandemie erklärt.

Die Konsequenzen führen in allen Bereichen unseres gesellschaftlichen Lebens zu täglichen Einschnitten. In der Konsequenz mussten wir aufgrund behördlicher Verbote die Turniere zu den deutschen Meisterschaften zwangsläufig absagen. Für die Ausrichter von zwei Turnieren in Trier und Erfurt katastrophal, weil existenzbedrohend, denn die wirtschaftlichen Belastungen in der Vorbereitung der Turniere sind enorm.

Derzeit ist die Rechtslage noch weitestgehend ungeklärt im Hinblick auf die Frage, welche rechtlichen Konsequenzen die behördlich verordnete Absage in Bezug auf die geschlossenen Verträge haben werden. In der Bundesrepublik Deutschland war unser Rechtssystem mit Auswirkungen der hier in Rede stehenden Art noch nicht konfrontiert. Die Bundeskanzlerin sprach deshalb mit gutem Grund von „einer Herausforderung, die unser Land seit dem Zweiten Weltkrieg“ noch nicht erlebt hat. So appellierte sie eindringlich an unser solidarisches Bewusstsein.

Wie die zu erwartenden ‚Streitfälle‘ in Bezug auf die Fragen, ob die Mieten trotz Absage von Veranstaltungen dennoch bezahlt oder die Verträge mit den Cateringunternehmen, mit bereits engagierten Künstlern, mit Hotel und Busunternehmen – um nur einige zu nennen – vollständig oder in erheblichem Umfang erfüllt werden müssen, letztlich entschieden werden, ist vor dem Hintergrund aller rechtlichen Schwierigkeiten noch unklar. Die Ausrichter sind in der Regel schon mit erheblichen Kosten in Vorlage getreten und mussten dazu die Erlöse aus dem Kartenvorverkauf einsetzen.

Diejenigen, die Eintrittskarten gekauft haben, dürften rein rechtlich auf der sicheren Seite stehen. Der Kaufpreis wird von den Ausrichtern zu erstatten sein, da die Veranstaltungen nicht durchgeführt werden konnten. Allerdings darf man nicht übersehen, dass die Ausrichter derzeit kaum in der Lage sind, tatsächlich die Erstattungen zu leisten, da ihnen angesichts ihrer eigenen unumgänglichen Investitionen die liquiden Mittel fehlen.

Das Problem besteht in der Tat darin, dass die Zahlungen für die Tickets zu erstatten sind, sie aber tatsächlich aus den beschriebenen Gründen nicht erstattet werden können. Niemanden trifft für diese Situation eine Schuld.

Die Bundesregierung hat parteiübergreifend das Dilemma, in dem sich viele Unternehmen und Veranstalter befinden, durchaus erkannt und deshalb zunächst veranlasst, dass die derzeit maßgebliche gesetzliche kurze Frist zur Beantragung einer Insolvenz aus Corona bedingten Gründen verlängert wird, damit zunächst Lösungen gefunden werden können, um Insolvenzen zu vermeiden. Wenn nämlich ein Veranstalter oder Ausrichter die bestehenden Ansprüche nicht mehr erfüllen kann, bleibt ihm nur noch der Weg in die Insolvenz. Die Folge davon: auch alle Ticketkäufer müssen nicht nur sehr lange auf die Rückzahlung ihres Eintrittsgeldes warten, sondern werden mit großer Wahrscheinlichkeit allenfalls einen Bruchteil der verauslagten Ticketgelder zurückerhalten. Dieser Situation muss man sich bewusst sein. Was tun?

In einer Video-Konferenz am Abend des 25.03.2020 haben der BDK-Präsident, einige Mitglieder des Präsidiums, der Vorsitzende des BDK-Rechtsausschusses und Vertreter der drei betroffenen Ausrichter die Lage besprochen und Lösungsmöglichkeiten erörtert. Die Ausrichter stehen mit den Vertragspartnern in Kontakt, um verauslagte Beträge, etwa die immensen Saalmieten und Anzahlungen an Cateringunternehmen u. ä., erstattet zu bekommen und weitere bestehende Ansprüche aus abgeschlossenen Verträgen abzuwehren. Dazu braucht es einige Zeit und Anstrengung. Freilich ist völlig offen, in welchem Umfang dies letztlich gelingen wird. Darüber hinaus werden Möglichkeiten von Entschädigungen und staatlicher Hilfe geprüft und gegebenenfalls beantragt.

Sollte es gelingen, die drohende Insolvenz abzuwenden, was aus Sicht aller Beteiligten wünschenswert ist, dann werden auch die Erwerber von Eintrittskarten soweit wie nur irgend möglich ihre Erstattung bekommen, nachdem sie ihre Ansprüche mit entsprechenden Belegen übersendet haben.

Die Situation der Ausrichter ist kompliziert und von Unsicherheiten geprägt. Sie bereitet den unmittelbar Betroffenen und ihren Unterstützern schlaflose Nächte. Natürlich sind sie nicht die einzigen, denen die Existenzbedrohung ungeheuren Stress bereitet. Deshalb bitten auch der BDK-Präsident und die Mitglieder des Präsidiums alle diejenigen, die Anspruch auf Rückzahlung haben, den Druck auf die Ausrichter nicht durch ungeduldiges Drängeln per Mail und Telefonanruf zu erhöhen. Man braucht Zeit. Es müssen viele Gespräche geführt werden, die bei den Gesprächspartnern Einsicht, Mitgefühl und Entgegenkommen auslösen sollen. Umso mehr ist die Solidarität denen gegenüber gefragt, die sich als karnevalistische Freunde und Kollegen in einer höchst schwierigen Lage befinden und diese nach bestem Wissen und Gewissen zu bewältigen bereit sind. Natürlich kann man helfen, beispielsweise durch (teilweisen) Verzicht auf Rückerstattung oder eben auch durch Verständnis und geduldiges Abwarten. Mitleid und Bedauern allein sind keine echte Hilfe für die Betroffenen!

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Keine Ersatztermine für Halbfinale Nord in DÜREN, Süd in TRIER und Finale in ERFURT

Verantwortung in der Corona-Pandemie

BDK | 21.03.2020 | In seiner jüngsten Sitzung, abgehalten als Videokonferenz, hat das BDK-Präsidium bezüglich der Wettbewerbe im karnevalistischen Tanzsport für das Jahr 2020 folgenden Beschluss gefasst:

Aufgrund behördlicher Anordnungen sind für die Halbfinals Süd und Nord sowie für die Deutsche Meisterschaft festgelegten Termine zur Austragung dieser Veranstaltungen untersagt worden. Der BDK sieht in seiner verantwortlichen Einschätzung der aktuellen Situation keine Möglichkeit, Ersatztermine für diese Wettbewerbe in 2020 festzulegen.

Die Entscheidung des BDK begründet sich dabei auch in schriftlichen Erklärungen von bisher an den Meisterschaften teilnehmenden Vereinen, die ihrerseits eine Teilnahme an Ersatzterminen in 2020 ablehnen.

Das Präsidium hat diese Entscheidung mit großem Bedauern im Hinblick auf die aktiven Tänzerinnen und Tänzer wie auch auf die materiellen Aufwendungen der betroffenen Vereine und der Ausrichter gefällt.

Letzteren ist eine gewisse Zeitspanne zuzugestehen, in der sie die Rückabwicklung des Kartenverkaufs organisieren können. Hierzu verweisen wir auf die Informationen in den Homepages der jeweiligen Ausrichter in den nächsten Tagen.

Unzweifelhaft gebietet es aber die Verantwortung gegenüber der Gesellschaft im Allgemeinen und den Sportlerinnen und Sportlern und dem interessierten Publikum im Besonderen den Verzicht auf diese traditionellen Meisterschaften.

Wir sehen diese Maßnahmen im Einklang mit den Hinweisen, Empfehlungen und Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen zur baldigen Überwindung dieser Krise.

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DM 2021 in Köln: Kartenvorverkauf startet

50. Deutsche Meisterschaft im karnevalistischen Tanzsport am 13. März und 14. März 2021 in der Lanxess Arena in Köln!

Die Deutsche Meisterschaft steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland Frank-Walter Steinmeier.

BDK | 15.03.2020 | Aufgrund der besonderen und aktuellen Situation in diesem Jahr müssen wir den Kartenvorverkauf anders als in den vergangenen Jahren organisieren.

Der Kartenvorverkauf kann in diesem Jahr ausschließlich online über www.dm2021.de vorgenommen werden.

Am Dienstag, 17. März 2020 um 12:00 Uhr startet der Kartenverkauf.

Ausrichter und Verantwortlicher für die Durchführung und Organisation ist die KG Holzpoeze Jonge Düren.

Gesamtleitung für den Ausrichter: Robert Baumgarten

Kartenvorverkauf: Robert Baumgarten und Dirk Wildschütz

Nur dort sind die Karten erhältlich.


Verlegung der Deutschen Meisterschaften im karnevalistischen Tanzsport 2020

Halbfinale Nord in DÜREN, Süd in Trier und Finale in ERFURT werden geprüft!

BDK | 11.03.2020 | Die Durchführung der Deutschen Meisterschaften im karnevalistischen Tanzsport 2020 ist durch das zuständige thüringische Landesverwaltungsamt im Hinblick auf die Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlungen für Großveranstaltungen definitiv für den geplanten Termin abgesagt worden. Der schriftliche Beschluss mit Begründung wurde dem Veranstalter am 10.03.2020 schriftlich zugestellt.

Der hierdurch entstehende wirtschaftliche Schaden ist ohne die Möglichkeit einer Ausweichveranstaltung für den Veranstalter existenzgefährdend. Deshalb wurde bereits mit der Messe Erfurt nach einem Ausweichtermin gesucht, der aber abhängig von einem möglichen Ausweichtermin für die Halbfinals ist.

Die für das Wochenende 14./15. März 2020 vorgesehenen Halbfinals Nord (Düren) und Süd (Trier) sind ebenfalls auf der Grundlage der Empfehlungen bzw. Anordnungen mehrerer Landesregierungen Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern nicht durchzuführen, abgesagt worden. Auch in diesen beiden Fällen suchen die Ausrichter mit den jeweiligen Hallenverwaltungen nach Ausweichterminen. Dabei ist dankbar festzustellen, dass alle drei Hallenverwaltungen sehr bemüht sind, gemeinsam mit den Ausrichtern eine tragbare Lösung zu finden. Für den Ausrichter des Halbfinals Nord besteht allerdings noch Beratungs- und Prüfungsbedarf.

Die Vorsitzende des Tanzturnierausschusses des BDK sieht in der Verschiebung der Veranstaltungen kein größeres Problem, wenn auch die Ausweichtermine für die Vorbereitung der Aktiven auf die neue Session eine Beeinträchtigung darstellen. Dies allerdings sei hinzunehmen angesichts der Gesamtsituation in Deutschland und anderen europäischen Ländern.

Das BDK-Präsidium stellt abschließend klar, dass die Ausweichtermine spätestens bis in die Juni-Wochenenden noch umsetzbar wären, an denen die Halbfinals und die Deutsche Meisterschaften ausgetragen werden könnten. Eine weitere Verschiebung in andere Monate nach Juni wäre auf Grund der bevorstehenden Turniersaison 2020/2021 nicht möglich. Sollte jedoch aufgrund der zum Zeitpunkt der Ausweichtermine vorliegenden Gesundheitslage in Deutschland eine Durchführung der Veranstaltungen behördlicherseits ebenfalls nicht möglich sein, wird es in 2020 keine Endturniere im karnevalistischen Tanzsport geben.

Nach Rücksprache mit den Veranstaltern behalten die bereits gekauften Eintrittskarten auch für die Ausweichtermine ihre Gültigkeit.

Die Möglichkeit einer erfolgreichen Verlegung mit Terminbekanntgabe werden wir bis spätestens Samstag, 21. März 2020 auf der Homepage, auf Facebook und Instagram bis 16:00 Uhr veröffentlichen.

Bis dahin bitten wir Ruhe zu bewahren, keine Panik zu verbreiten, damit wir alle die Möglichkeit haben einen guten und erfolgreichen Turnierabschluss für das Jahr 2019/2020 im Sinne unsere Aktiven zu gewährleisten.

Der Präsident bedankt sich bei allen, die in der gegebenen Zwangslage an einer gemeinsamen zwar schmerzlichen, aber doch vernünftigen Lösung besonnen und verantwortungsvoll mitgearbeitet haben und mitarbeiten werden. Zum Wohle unserer Aktiven im karnevalistischen Tanzsport.

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Halbfinale Nord in DÜREN, Süd in Trier und Finale in ERFURT

BDK | 09.03.2020 | Die Ereignisse überschlagen sich förmlich. Ebenso die Reaktionen auf die ständigen Meldungen von neuen Erkrankungsfällen und auf die Statements verschiedener Institutionen und Behörden. Auch die Einlassungen in den sog. Social Media reichen von besorgten Anfragen bis hin zu massiven Drohungen gegenüber Veranstalter und Ausrichtern.

Nach mehreren Beratungsgesprächen mit Funktionsträgern und unseren juristischen Fachleuten kann das BDK-Präsidium vor Mittwoch, dem 11.03.2020, keine Entscheidung bezüglich der einzelnen Meisterschaften in Trier, Düren und Erfurt treffen und veröffentlichen, weil die staatlichen Behörden erst für diesen Zeitpunkt ihre eigenen Einschätzungen und daraus folgende Schlüsse bekannt geben, die dann im Hinblick auf Veranstaltungen entweder weiterhin Empfehlungen oder klare Verbote sein werden.

Fazit: Am 11.03.2020 wird um 16:00 Uhr eine finale Entscheidung durch den BDK getroffen und veröffentlicht werden.

Wir bitten alle um Verständnis, dass wir erst am Mittwoch die Entscheidung bekanntgeben werden. Fakt ist, dass bis heute weder eine schriftliche Empfehlung oder eine Untersagung vorliegt oder vorgelegen hat.

Hinweise, Änderungen, weitere Maßnahmen usw. werden, nur wenn nötig, jeweils auf unserer Homepage veröffentlicht.

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Halbfinale Nord in DÜREN, Süd in Trier und Finale in ERFURT

werden nach heutigem (05.03.2020) Sachstand durchgeführt!

BDK | 05.03.2020 | Die Verantwortlichen des GB5 und GB1 sind ständig untereinander und mit den Ausrichtern in Kontakt um auf mögliche Situationen und behördlichen Hinweisen bestmöglich reagieren zu können.

Es gelten aber für alle Ausrichter, Aktive, Verantwortliche der Vereine und Besucher folgende Verhaltensregeln, um sicherzustellen, dass die Finals durchgeführt werden können:

Neben den allgemeinen Regeln der Husten- und Nies-Etikette, niemanden anhusten oder anniesen, wenn kein Taschentuch vorhanden, in die Ellenbeuge niesen oder husten (nicht in die Hände!)
gilt:

✓ auf das Händeschütteln verzichten
✓ das Vermeiden von Berührungen an Augen, Nase oder Mund
✓ die Nutzung und sichere Entsorgung von Einmal-Taschentüchern sicherstellen (mehr Papierkörbe stehen zur Verfügung)
✓ intensive Raumlüftung wird durch die Ausrichter gewährleistet
✓ exakte Händehygiene soll durch den Ausrichter gesichert werden. Das gilt insbesondere für sanitäre Einrichtungen und Umkleidekabinen, ebenso für den Einlass an den Saaltüren.
✓ gründliches Händewaschen nach Personenkontakten sichern, nach der Benutzung von Sanitäreinrichtungen und vor der Nahrungsaufnahme sowie nach Kontakt mit Gegenständen oder Materialien in der Öffentlichkeit,
✓ die Empfehlung für erkrankte (auch leicht erkrankte) Sportler, Betreuer und Besucher im eigenen Interesse und im Interesse der anderen Aktiven und Besucher zu Hause zu bleiben, um weitere Ansteckungen zu verhindern.

Wir appellieren ausdrücklich an die Mitverantwortung aller teilnehmenden Vereine, Verbände, Eltern, Betreuer und Besucher, diese Turniersaison besonnen, ohne Panik, zugleich jedoch mit höchster Verantwortung für die Aktiven und Fans unseres Sports zu Ende zu bringen und die Finals gemeinsam durchzuführen. Niemand sollte in dieser Situation mit der eigenen Gesundheit und der Gesundheit seine Mitmenschen spielen, Panik und Angst sind jedoch die schlechtesten Ratgeber in dieser Situation.

Hinweise, Änderungen, weitere Maßnahmen usw. werden, nur wenn nötig, jeweils auf unserer HOMEPAGE veröffentlicht.